Förderungen für Pelletheizungen

Diese Förderung ist mit max. 30 % der anrechenbaren Investitionskosten (inkl. USt.) begrenzt. Lieferungen und Leistungen für neue Förderanträge können ab 1.1.2025 berücksichtigt werden.

Diese Direktförderung richtet sich an Privathaushalte, Vereine, Gemeinden, Schulen, Kindergärten, Pflegeheime, Bauträger und Kleinstunternehmen.