
Biomasseanlagen in der Steiermark
Mit 1. Jänner 2025 treten neue Umweltförderrichtlinien des Landes Steiermark für Biomasseanlagen in Kraft.
Diese Förderung ist mit max. 30 % der anrechenbaren Investitionskosten (inkl. USt.) begrenzt. Lieferungen und Leistungen für neue Förderanträge können ab 1.1.2025 berücksichtigt werden.
Diese Direktförderung richtet sich an Privathaushalte, Vereine, Gemeinden, Schulen, Kindergärten, Pflegeheime, Bauträger und Kleinstunternehmen.
Darüber hinaus ist diese Landesförderung mit allfälligen Bundesförderungen oder mit allfälligen Gemeindeförderungen kombinierbar.
Alle genauen Informationen zu den Fördermöglichkeiten und wie ihr sie beantragen könnt, findet ihr hier: